Altgeräteentsorgung

Gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro‐ und Elektronikgeräten (ElektroG), müssen Hersteller von Elektro‐ und Elektronikgeräten, die dem ElektroG unterfallen, diese mit dem untenstehenden Symbol kennzeichnen.

Wir weisen darauf hin, dass derartige Geräte nicht in den unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden dürfen. Sie sind an den dafür vorgesehenen örtlichen Sammel‐ und Rückgabestellen abzugeben.